Dokumentieren auch Sie Ihre Arbeitsmittelprüfungen digital?
Ob Prüfungen vor Inbetriebnahme, Wartungen oder wiederkehrende Prüfungen, der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Organisation und Durchführung aller betrieblichen Prüfarbeiten und Instandhaltungsarbeiten.
Organisieren Sie jetzt die Prüfung und die Wartung von Arbeitsmitteln digital und zeitsparend.
Mit dem Wartungsplaner können Sie in jeder Branche alle Wartungs- und Prüffristen rechtssicher einhalten und dokumentieren.
Im Wartungsplaner können beliebige Prüfobjekte angelegt werden.
Beispiele für Prüfobjekte im Wartungsplaner:
- elektrische Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Stapler und Hebezeugen
- Feuerlöscher
- Druckbehälter
Es stehen übersichtliche Kategorien und Gruppen als Eingabefelder zur Verfügung.
Das System kann verschiedene Reports erstellen und bietet eine übersichtliche ToDo-Liste, in der überfällige und direkt anstehende Aufgaben aufgeführt werden.
Erhalten Sie eMails über die automatischen Erinnerungsfunktion der anstehende Aufgaben
Durch das integrierte Dashboard, der Kalenderdarstellung und der automatischen Erinnerungsfunktion via eMail bleiben alle Prüftermine stets im Blick.
Was, wann und wie zu warten ist, bestimmen eine Reihe von Vorschriften.
Zu beachten sind unter anderem die Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Hinzu kommen die Richtlinien der Hersteller.
Für die Prüfer liegen damit klare Vorgaben vor, nach denen die Prüf- und Wartungsarbeiten durchzuführen sind.
Wartungsplaner enthält das Prüfbuch, in dem jeder prüfpflichtige Gegenstand angegeben wird.
Die Wartungsplaner Software dokumentiert zugleich den Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand der Betriebsmittel.
Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.
Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern.
Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden.
Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet,
sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.