An die Prüfung der Feuerlöschern im Betrieb denken

Wartung der Feuerlöscher sicher im Blick

Als Sachkundiger das Prüfintervall der Feuerlöscher nicht vergessen.

Feuerlöscher Prüfung

An die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 - Allgemeine Vorschriften denken !

brandschutztechnische Wartung und sicherheitstechnische Wartung
In der DIN 14406 sind eine „brandschutztechnische Wartung“ und eine „sicherheitstechnische Wartung“ vorgeschrieben. Diese enthalten unterschiedliche Prüfschritte und Vorgehensweisen.

Erfassen und identifizieren Sie Ihre Feuerlöscher mit Barcode Etiketten und nutzen Sie die den Wartungsplaner zur Dokumentation Brandschutzprüfung und für die Wartung gemäß DIN 14.406/4 und für die Prüfung gemäß §16 BetrSichV

Sichere Dokumentation der Prüfung der Feuerlöscher
Überprüfen und warten Ihre Feuerlöscher gemäß DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher, DIN 41406/4, der Betriebssicherheitsverordnung für Feuerlöscher, den Prüf- und Füllvorschriften der jeweiligen Hersteller, sowie der Druckbehälterverordnung (Dauerdruckfeuerlöscher). Nach Abschluss der Prüfung / Wartung werden die überprüften Feuerlöscher durch einen Instandhaltungsnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

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Prüfplakette beim Feuerlöscher anbringen!
Nach der Prüfung ist das Anbringung der Prüfplakette besonders wichtig.
Die Plakette bestätigt die erfolgreich durchgeführte Überprüfung des entsprechenden Löschgerätes. Sie gibt außerdem auch den Termin der letzten Wartung oder, in den meisten Fällen, den nächsten Prüftermin mit Monat und Jahr an.
Die Prüfplakette „Feuerlöscher geprüft – Nächster Prüftermin“ wird oftmals direkt auf den Instandhaltungsnachweis geklebt. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung einer Standard Grundplakette, auf die dann das Prüfetikett geklebt wird.
Dies gilt für beispielsweise Schaum Feuerlöscher, Pulver Feuerlöscher, Fettbrand Feuerlöscher, CO2 Feuerlöscher und Wasser Feuerlöscher.


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Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Controlling in der Instandhaltung - Verfügbarkeit Ihrer Anlagen verlässlich steuern
In der Instandhaltung erleben wir einen Wandel vom Kostentreiber zum Wertschöpfungsfaktor. Investitionen in der Instandhaltung sorgen für eine höhere Anlagenverfügbarkeit und einen stabileren Produktionsprozess.

Es immer wichtiger, die Instandhaltungsleistungen in Kennzahlen zu klassifizieren Als verantwortlicher Instandhaltungsleiter können Sie in der Instandhaltungssoftware Wartungsplaner die Controlling Kennzahlen in der Instandhaltung übersichtlich auswerten.

Gefährdungsbeurteilungen erfolgreich erstellen und umsetzen.
Der Wartungsplaner bietet einen guten Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.
In unseren Workshops bieten wir Ihnen konkrete Informationen und praxisnahe Tipps, wie Ihnen der Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung gelingen kann.

Verwaltung der Wartungen und Reparaturen
In einer sich ständig wandelnden Geschäftswelt stehen auch kleine und mittelständische Unternehmen vor der Herausforderung, sich ansteigende Komplexität und wechselnde Anforderungen in der Instandhaltung anzupassen.

Wir bieten eine zuverlässige und skalierbare Instandhaltungslösung. Unsere Instandhaltungssoftware ermöglicht nicht nur eine digitale Verwaltung der Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungen, sondern legt auch den Grundstein für nachhaltige Betriebssicherheit.

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