Prüfung von Anschlagmitteln

Endlich keine Papierformulare mehr. Dokumentation der Anschlagmittelprüfungen

Die Anschlag- und Lastaufnahmemittel müssen regelmäßig geprüft werden.

Überblick und Dokumentation, das sind die entscheidenden Säulen bei der Prüfung von Anschlagmitteln

Professionelle Wartung & Überprüfung und Instandsetzung von Anschlagmitteln

Die Anschlag- und Lastaufnahmemittel müssen regelmäßig geprüft werden.
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Prüfung Anschlagmittel – DGUV Regel 100-500
Bei der Ermittlung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ist auch das Vorschriften und Regelwerk der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu beachten und heranzuziehen. Für Lastaufnahme- und Anschlagmittel ist als relevantes Regelwerk die DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" zu nennen

Was, wann und wie zu warten ist, bestimmen eine Reihe von Vorschriften.
Zu beachten sind Richtlinien der Hersteller für Anschlagmitteln.
Für die Prüfer liegen damit klare Vorgaben vor, nach denen die Prüf- und Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Wartungsplaner enthält das Prüfbuch, in dem jeder prüfpflichtige Gegenstand angegeben wird.
Die Wartungsplaner Software dokumentiert zugleich den Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand der Anschlagmittel. Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anschlagmittel ist der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.

Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers durchführen
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb Anschlagmittel, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers durchzuführen. Mit Hilfe unserer Software Wartungsplaner führen Sie auch zukünftig Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftgemäß durch.
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Instandhaltungstermine verwalten
Erstellen Sie einen Prüfnachweis der Instandhaltungsarbeiten

Rechts- und datenschutzkonform!
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  • Schnell ausfüllen: Die Erfassungsmaske der Unterweisung ist selbsterklärend und somit sind alle Angaben schnell, aber rechtskonform notiert.
  • Wahrung des Datenschutzes: Zur Wahrung des Datenschutzes können verschiedene Benutzerrechte vergeben werden.
  • Sicheres Archiv: Dank der praktischen Reports können die Unterweisungslisten gleich archiviert und rechtssicher aufbewahrt werden.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Für Sie als Maschinenbetreiber, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter steht die Funktion Ihrer Maschinen und Anlagen im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.

Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen, wenn diese Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen. Die Prüffristen sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV zu ermitteln.

Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.

Die Software Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten und liefert klare Aussagen zum Zustand Ihrer Maschinen und Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
Dokumentieren Sie auch die Wartungen und Kontrolle laut den Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Beim Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrem Unternehmen im Fokus.

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