Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist eine UVV-Prüfung obligatorisch
Die Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften ist immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. Außerdem sind die UVV des Unternehmens für alle Mitarbeiter sichtbar auszuhängen.
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindlichen Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit.
Die DGUV-Regeln und DGUV-Informationen stehen nicht im Rang einer Verordnung, gehören aber zum Stand der Technik.
Sie konkretisieren die in den UVVen definierten Schutzziele und geben Hinweise wie sie erreicht werden können.
Sie können bei der Gefährdungsbeurteilung (Risikobetrachtung) als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden (Spielraum des Arbeitgebers).