auch diese Jahr werden Ihre Unterweisungen wieder fällig.
Denn der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Unterweisung.
Software für das Unterweisung-Management, und zur Protokollierung welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.
Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert?
Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.
Praktische Umsetzung wie Sie Unterweisungen planen
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und schulen Ihre Mitarbeiter gezielt und professionell direkt in Ihrem Unternehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Schulungskonzept.