Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

kostenlos testen Download Preise



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.


Software erstellt das Staplerkontrollbuch Staplerprüfung. Elektro-Stap

Staplerkontrollbuch - Software plant den Prüftermin
Prüfung der Stapler im Blick - Kontrollbuch Flurförderzeuge
Nach Abschluss der Prüfung werden die überprüften Stapler durch im Staplerkontrollbuch erfasst.

moderne Wartungsplaner. überwacht alle notwendigen Wartungsarbeiten. S

Der moderne Wartungsplaner
Pläne für wiederkehrende Wartungen und Inspektionen erstellen
Über das Ampelsystem auf einen Blick erkennen, welche Aufgaben noch zu erledigen. Der moderne Wartungsplaner ist leicht erlernbar!

Reinigung im Gebäudemanagement. 
Für Klein und Mittelbetriebe - Dokume

Reinigung im Gebäudemanagement
Sauber ist nicht gleich sauber. Verzeichnis für die Gebäudereinigung
Software für das Gebäudemanagement


Arbeitsschutz Modul Wartungsplaner. Arbeitsschutz Software zeigt Prüfu

Arbeitsschutz Modul steuert Prüfungen
Audit Modul um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitsschutz leichter zu meistern
Module zum Arbeitsschutz helfen bei Verwaltung und Management von Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.

Verlinkungen zu Verordnungen je Prüfobjekt!
Über die Dateianhänge werden je Prüfobjekt notwendige Verordnungen zur Berufsgenossenschaft verlinkt. Dort sind auch Schulungsvideos, Unterweisungsvorlagen und weitere hilfreiche Informationen zu finden.

Die flexible Branchensoftware für Ihre Arbeitsprozesse
Die Lösungen der Hoppe Unternehmensberatung sind die Basis für flexible und an Ihr Unternehmen angepasste Arbeitsprozesse.
Die Inventarverwaltung und der Wartungsplaner unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihrer Projekte, ausgehend von der Inventarsierung über das Inventarmanagement bis hin zur Wartungsdokumentation.

Kontakt Formular


Arbeitsschutztermine digital organisieren!

Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde die Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit-Software und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

jetzt loslegen

Kategorien