Elektroprüfung DGUV. Aufgaben der Elektrofachkraft.

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

Wartungsplaner Software dokumentiert alles, was Sie laut DGUV Vorschrift für elektrische Anlagen brauchen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3


Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

Jedes Prüfprotokoll DGUV Vorschrift 3 ist im Wartungsplaner griffbereit. Über 25 Jahre Erfahrung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Erledigen Sie ihre Arbeiten einfacher und sicherer als je zuvor. Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.


Prüfung von Kompressor. Kompressorprüfung .

Prüfung von Kompressoren - Prüftermine verwalten
Dokumentation der Kompressorprüfungen
Die Prüfung von Kompressoren ist, wie bei allen Arbeitsmitteln, in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.

Was bedeutet die DGUV ?  Elektroprüfung ortsveränderliche Geräte

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Betriebliche Unterweisung Ziele gezielt verfolgen.
Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus § 9 Betriebssicherheitsverordnung

Beschädigungen der Arbeitsmittel führen zu Unfällen!
Wenn Arbeitsmittel nicht regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, können Beschädigungen der Arbeitsmittel zu Unfällen führen.
Der Benutzer oder die befähigte Person sollten die Arbeitsmittel durch einen Prüfsachverständigen regelmäßig prüfen lassen. Die Ergebnisse der Arbeitsmittelprüfungen durch die befähigte Person und den Prüfsachverständigen sind zu dokumentieren.

Aufbewahrung der Dokumentation der Prüfergebnisse
Die Dokumentation der Prüfergebnisse und Prüfprotokolle sollten Sie bis zum nächsten Prüftermin aufbewahren.

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Regelmäßig die Betriebsbegehung und die Arbeitsmittelprüfung durchführen!
Beide gelten als elementarer Bestanteil des Arbeitsschutzkonzepts und müssen in jedem Betrieb umgesetzt werden.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die nächste Betriebsbegehung vorbereitet.
Weiterhin dokumentiert die Arbeitsmittelsoftware, wie oft eine Arbeitsmittelprüfung stattfinden muss und welche gesetzlichen Grundlagen Sie beachten müssen.

Unsere Stärke ist eine einfache und intuitive Bedienung erhältlich zu einem günstigem Preis, ohne kostenaufwendige Schulungen
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Die Instandhaltung und die Wartung erleben zunehmend einen Wandel - vom reinen Kostentreiber zum wichtigen Wertschöpfungsfaktor. Als Verantwortlicher Instandhaltungsmanager müssen Sie daher mit den Veränderungen Schritt halten, Verbesserungspotenzial nutzen.
Mit dem Wartungsplaner können Sie ein transparentes Instandhaltungsmanagement aufbauen. Sie haben alle Wartungen, Instandsetzungen und Reparaturen im Blick.

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