Mit der praktischen Wartungsplaner Software haben Sie ihre Wartungen immer und überall bequem im Blick und können Wartungen ganz einfach verwalten, ausstehende Prüftermine frühzeitig erkennen, Prüftermine verschieben und vieles mehr.
Mit dem Wartungsplaner ist die Durchführung der Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung schnell und unkompliziert abgehakt.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird Gefährdungsbeurteilung genannt.
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Regelmäßige Inspektion bedeutet Sicherheit
Maschinen und Anlagen müssen regelmäßig gewartet werden.
Die Einhaltung der wiederkehrenden Püfungen kann im Ernstfall Leben retten.
Aus Versicherungsgründen sollten die durchgeführten Prüfungen in einem Prüfbuch dokumentiert werden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, legt für diese Arbeiten in einer qualifizierten Software die Wiederholungsprüfung gleich an.
Maschinencheck dokumentieren
Protokollieren Sie den Maschinencheck nach BetrSichV für alle Werkzeugmaschinen, Produktionsanlagen mit der Software Wartungsplaner.