Leitern und Tritte müssen stets einen sicheren und stabilen Stand gewährleisten.
Aus diesem Grund müssen die Leitern und Tritte jährlich einer Sicht- und Funktionsprüfung gemäß BetrSichV §3 (6), DGUV 208-016 von einem Fachmann unter die Lupe genommen werden.
Zudem muss für Ihre Mitarbeiter auch sofort erkennbar sein, wie Leiter oder Tritt zu verwenden ist. Das Anbringen der passenden Sicherheits- und Gebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 ist Pflicht!
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden.
Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.
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Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten, Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Leitern und Tritte zu minimieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Leitern Voraussetzung.
Aus diesem Grund kann mit Hilfe der Software Wartungsplaner eine Checkliste die regelmäßige Sichtprüfung stattfinden.
Die Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen.
Die Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens.
Die Sichtkontrolle wird durch geschulte Personen in regelmäßigen Abständen vorgenommen.
Unternehmer müssen Leitern und Tritte, die benutzt werden, nach Sicht und Funktion regelmäßig prüfen lassen.
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